Für Hauseigentümer:innen, die über eine Photovoltaikanlage nachdenken, lohnt sich aktuell ein genauer Blick auf die politischen Rahmenbedingungen. Seit August 2026 erhalten neue Anlagen bis 10 kW bei Teileinspeisung eine Einspeisevergütung von 7,70 Cent pro Kilowattstunde. Der bei Inbetriebnahme geltende Vergütungsanspruch läuft nach aktuellem EEG grundsätzlich über 20 Jahre.
Für 2027 zeichnet sich jedoch eine grundlegende Veränderung ab: Die Bundesregierung hat eine EEG-Novelle auf den Weg gebracht, nach der die dauerhafte feste Einspeisevergütung für neue kleine PV-Anlagen entfallen soll. Bestehende Anlagen sollen ihre zugesicherte Förderung behalten. Wichtig: Die geplanten Änderungen sind derzeit noch nicht endgültig beschlossen.
Wer ohnehin eine PV-Anlage plant, kann eine Umsetzung noch 2026 deshalb frühzeitig prüfen. Unabhängig von der Einspeisevergütung gewinnt vor allem der Eigenverbrauch an Bedeutung: Mit Stromspeicher, Wärmepumpe oder E-Auto lässt sich mehr des eigenen Solarstroms direkt zuhause nutzen und der Strombezug aus dem Netz reduzieren.